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reiches

Übersicht


Themensammlung

Zu einigen Gesundheitsthemen und häufigen Fragen haben wir Antworten und Links zusammengestellt. Die Angaben werden in unregelmäßigen Abständen ergänzt und aktualisiert. Sollte mal ein Link nicht mehr funktionieren oder Ihnen ein Fehler auffallen, infromieren Sie uns bitte. Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird ohne Gewähr bereitgestellt und ersetzt im Zweifel kein ärztliches Gespräch.

Helferlein

Rund um die Uhr können Sie unseren Internetservice zum Beispiel zur Rezeptbestellung nutzen. Außerdem haben wir einige Vorlagen erstellt, auf die wir in unseren Sprechstunden hinweisen. Diese können Sie hier herunterladen.

Downloads


Dokumentation

Zu Ihrer Behandlung und Begleitung bei Erkrankungen benötigen wir oft Daten. Erst durch Kenntnis des Krankheitsverlaufs können eine sinnvolle Therapie und die Wahl notwendiger Untersuchung erfolgen.

Wenn Sie sich erstmals in unserer Praxis vorstellen, bitten wir Sie, Fragen über Ihre gesundheitlichen Vorgeschichte (Anamnese) zu beantworten. Diesen Anamnesebogen können Sie bereits zu Hause ausdrucken und vorbereiten. So können Sie in Ruhe erfragte Informationen zusammentragen, z.B. welche Medikamente Sie einnehmen.

Einige Erkrankungen oder deren Stand lassen sich feststellen und kontrollieren, wenn der Verlauf dokumentiert wird. Beispiele sind Protokolle zur Atemsituation bei Asthma oder die Kenntnis aktueller Werte bei einer Blutdrucktherapie. Diese Formulare finden Sie hier ebenfalls zum Download.

Vorlagen

Notfälle


Dringlichkeit

Bei akuter Erkrankung außerhalb der Praxiszeiten erhalten Sie in Notfällen Hilfe über Notdienste.

Wie dringlich ist die Lage?

  1. hochakut oder lebensbedrohlich Rettungsdienst 112
  2. akut, müsste heute vom Hausarzt abgeklärt werden Notdienst
  3. muss bald vom Hausarzt abgeklärt werden am nächsten Arbeitstag zum Hausarzt

Notdienst

Außerhalb der Öffnungszeiten von Haus- oder Kinderarztpraxen übernimmt der ärztliche Notfalldienst die Versorgung. Dort erhalten Sie Hilfe bei dringend zu behandelnden Erkrankungen. Eine Notfallambulanz können Sie ohne Termin aufsuchen.

Notfallambulanz Paderborn

Mo + Di + Do
Mi + Fr
Sa + So + Feiertage
18.00 - 22.00
13.00 - 22.00
08.00 - 22.00

Notfallambulanz Büren

Sa + So + Feiertage
09.00 - 17.00

Fahrdienst

Nach 22 Uhr oder wenn Sie gehunfähig sind, erreichen Sie den Notdienst unter 116 117.

Mo + Di + Do
Mi + Fr
Sa + So + Feiertage
18.00 - 08.00
13.00 - 08.00
08.00 - 08.00

Sonstige Notdienste


Abkürzungen

1 KVWL: Kassenärtzliche Vereinigung Westfalen-Lippe
2 KBV: Kassenärztliche Bundesvereinigung
3 ZÄKWL: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
4 AKNR: Apothekerkammer Nordrhein
4 AKWL: Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Gesundheitstipps


Kurz gefasst

Zu wichtigen Themen haben wir kompakte Hinweise zusammengestellt. Die verknüpften Webseiten liefern ausführliche und aktuelle Informationen.

Vorsorge

Versicherte können in regelmäßigen Abständen kostenlos Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen. So gibt Ihnen eine Gesundheitsuntersuchung, auch Check-up genannt, Rückmeldung zu Ihrem aktuellen Gesundheitsstand und verschiedene Krebsvorsorgen helfen, im Erkrankungsfall früh einzuschreiten. Ein breites Angebot an Impfungen kann Sie vor verschiedenen Krankheiten schützen.

Vorsorgen im Überblick (KBV1)
Vorsorge-Flyer (KVWL2)
Empfohlene Impfungen (BZgA3)

Corona

Corona ist eine noch junge Erkrankung, Auf den verlinkten Seiten sind bisherige Erkenntnisse rund um Corona und Covid-19 aufgeführt. Empfehlungen und Regeln ändern sich schnell. Deshalb sind wir alle aufgefordert, uns zu informieren, um auf dem aktuellem Stand zu sein.

Masern

Nach 1970 geborenen Personen wird eine Masernimpfung empfohlen. Alle Geburtsjahrgänge ab 1971 oder jünger können sich so kostenlos vor einer Ansteckung schützen. Für einige Beschäftigte besteht eine Impfpflicht, um sich selbst und Kontaktpersonen zu schützen.

Masernimpfung für Beschäftigte in Einrichtungen (BZgA3)

Organspende

Täglich sterben Menschen, bei denen ein oder mehrere Organe versagen. Einige könnten durch eine Organspende weiterleben. Wir möchten Sie einladen, sich über dieses - vielleicht unangenehme - Thema Gedanken zu machen. Leider kann jeder Mensch in die Notlage geraten, ein Spenderorgan zu benötigen. Vielleicht können Sie über den eigenen Tod hinaus einem anderen Menschen helfen.

Organspende (BZgA3)


Abkürzungen

1 KBV: Kassenärztliche Bundesvereinigung
2 KVWL: Kassenärtzliche Vereinigung Westfalen-Lippe
3 BZgA: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
4 BMG: Bundesministerium für Gesundheit

Hintergrundinfos


Häufige Fragen

In unseren Sprechstunden ergeben sich neben gesundheitlichen auch Fragen zum Gesundheitssystem. Diese können wir oft nicht ausführlich mit Ihnen besprechen, bieten Ihnen aber an dieser Stelle die Gelegenheit, sich ausführlicher zu informieren.

Medikament ausgetauscht

Sie haben ein anderes Medikament in der Apotheke erhalten als verordnet wurde? Dann haben Sie ein Medikament eines anderen Herstellers erhalten. Der Wirkstoff ist allerdings derselbe. Dieses Vorgehen der Apotheke ist richtig. Sollten Sie dennoch nur das Arzneimittel eines bestimmten Herstellers wünschen, müssen Sie es zunächst selbst bezahlen. Das Rezept können Sie dann Ihrer Krankenkasse vorlegen, wobei ein höherer Zuzahlungsbetrag für Sie anfallen kann. Ausführliche Infos zu dieser offiziellen Regelung finden Sie im Absatz „Rabattverträge“ auf

Wahlfreiheit bei Medikamenten (BMG1)

Hilfsmittel

Um den Alltag bewerkstelligen zu können, erfordern einige Erkrankungen oder die durch zunehmendes Alter schwindende Mobilität unterstützende Maßnahmen. Hierzu notwendige Dinge, z.B. Rollator oder Kompressionsstrümpfe, werden als Hilfsmittel bezeichnet. Über die Grundlagen bis hin zur Beantragung führt Sie folgende Seite ins Thema ein.

Hilfsmittel (Verbraucherzentrale)


Abkürzungen

1 BMG: Bundesministerium für Gesundheit

Sonstiges


Weitere Antworten

Unter dieser Kategorie stellen wir Ihnen zusätzliche Themen vor, die oft von Interesse sind.

Patientenverfügung & Co.

Für viele Menschen ist es unangenehm, sich Gedanken um schwere Erkrankungen, Unfälle oder den Tod zu machen. Dennoch sollten Sie vorsorgen, damit bei einem unerwartetem Ereignis Ihre Interessen gewahrt und Angehörige entlastet werden. Sollten Sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können, dürfen nicht einfach Angehörige endtscheiden. Auch in jungen Jahren kann es zu Situationen kommen, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.

Die verlinkte Seite liefert ausführliche Infos zu Verfügungen und Vollmachten. Textbausteine erleichtern es Ihnen, Ihren Willen zu formulieren und verbindlich an andere weiterzugeben.

Patientenverfügung, Vollmachten (BMJ1)

Arztsuche

Sie haben eine Überweisung erhalten und sind auf der Suche nach einer Praxis, die Ihnen weiterhilft? Neben ärztlichen Fachrichtungen wie beispielsweise Neurologie, Orthopädie oder Urologie finden Sie beim Patientenservice 116117 auch Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Ihrer Nähe.

Arzt- und Therapeutensuche (KBV2)

Selbsthilfe

Betroffene und Angehörige können in Selbsthilfegruppen mit Gleichgesinnten Erfahrungen austauschen und Unterstützung finden. Im Kreis sind weit über hundert Gruppen aktiv, vielleicht auch zu Ihrem Anliegen.

Selbsthilfe-Kontaktstelle (Der Paritätische3)


Abkürzungen

1 BMG: Bundesministerium der Justiz
2 KBV: Kassenärztliche Bundesvereinigung
3 Der Paritätische: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband NRW e.V.

Rezepte


Neu: E-Rezept

Als gesetzlich versicherte Person sind Kassenrezpte durch das E-Rezept abgelöst worden. Lesen Sie bitte vor Bestellungen die Infos über geänderte Abläufe durch E-Rezepte.

Folgerezept bestellen

Regelmäßig verordnete Medikamente können Sie mit diesem Formular anfordern. Rezepte für Medikamente, deren Dauereinnahme uns unbekannt ist, stellen wir nicht aus. Ab dem zweiten Arbeitstag nach Bestellung ist das Rezept in der Praxis abholbereit.
Beispiele: Bisoprolol 5mg, Candesartan comp. 16/12,5mg...

Ich stimme der Verarbeitung der oben angegebenen personenbezogenen Daten zur Rezeptbestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu*. Weitere Infos: Datenschutzbestimmungen

* Pflichtfeld

Überweisungen


Geplante Untersuchung

Es steht eine Untersuchung bei einem anderen Facharzt an? Wenn der Anlass bekannt und mit uns abgesprochen ist, können Sie eine Überweisung anfordern. Diese können Sie am zweiten Arbeitstag nach Bestellung in unserer Praxis abholen.
Beispiele: Augenarzt, Kardiologie...
Beispiele: Kontrolle bei Diabetes, Echo...

Ich stimme der Verarbeitung der oben angegebenen personenbezogenen Daten zur Anforderung einer Überweisung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu*. Weitere Infos: Datenschutzbestimmungen

* Pflichtfeld

E-Rezepte


Elektronisches Rezept jetzt Pflicht

  • ersetzt viele rosa Rezepte
  • ist digital, wird nicht gedruckt
  • macht einige Praxisbesuche überflüssig

Wofür wird ein E-Rezept benötigt?

Medikamente werden jetzt per E-Rezept verordnet und nicht mehr auf dem rosa Kassenrezept.

Wie funktioniert ein E-Rezept?

Ein E-Rezept wird in der Praxis erstellt, ärztlich geprüft und digital an eine sichere Datenbank gesendet. Danach kann das E-Rezept in einer beliebigen Apotheke eingelöst werden.

In der Apotheke wird die Gesundheitskarte eingelesen, das E-Rezept aus der Datenbank abgerufen, und die verordneten Medikamente ausgehändigt.

Das E-Rezept kann nicht ausgedruckt werden. Für spezielle Fälle, etwa um ein E-Rezept bei einer Online-Apotheke einzulösen, kann ein Abholcode mitgegeben werden.

Was ist zu beachten?

Bevor ein E-Rezept ausgestellt wird, muss einmalig im Quartal die Gesundheitskarte in der Praxis eingelesen werden. Weitere E-Rezepte für regelmäßig benötigte Medikamente können dann ohne erneuten Praxisbesuch ausgestellt werden.

Bestellungen vor Einlesen der Gesundheitskarte sind nicht möglich und werden gelöscht.

Bearbeitungszeiten

Während Arztterminen verordnete Medikamente werden sofort als E-Rezept verschrieben und können direkt nach dem Termin in einer Apotheke eingelöst werden.

Bestellungen von Wiederholungsrezepten müssen bearbeitet und ärztlich freigegeben werden. Erst nach einer Bearbeitungszeit können diese E-Rezepte in einer Apotheke eingelöst werden.

Eingang der Bestellung Abholung in einer Apotheke
Mo-Fr 7.30-12 Uhr * am gleichen Tag ab 15 Uhr
Mo/Di/Do 12-17 Uhr * am gleichen Tag ab 18 Uhr
Sonstige Zeiten ab 12 Uhr nach nächster Praxisöffnung (Beispiele weiter unten)
* an Arbeitstagen, also wenn die Praxis geöffnet ist

Beispiele
E-Rezept am Samstag bestellt, am Montag (nächste Praxisöffnung) ab 12 Uhr verfügbar.
E-Rezept am Mittwochnachmittag bestellt, am folgenden Donnerstag ab 12 Uhr verfügbar.

E-Rezepte: Häufige Fragen


Medikamente bestellen

Wie kann ich bestellen?

Bestellen Sie Rezepte bitte bevorzugt online unter www.praxis-salinenhof.de oder per Rezepttelefon mit Tastenwahl im Telefonmenü. Bestellungen in der Praxis führen zu teils langen Warteschlangen.

Welche Medikamente kann ich bestellen?

Sie können Medikamente bestellen, die laut Medikamentenplan regelmäßig eingenommen werden und bereits von uns verordnet wurden.

Kann ich bestellen, bevor meine Gesundheitskarte in der Praxis eingelesen wurde?

Nein. Bestellungen vor Einlesen der Gesundheitskarte werden kommentarlos gelöscht. Nachträgliches Einfordern von Gesundheitskarten bedeutet einen hohen Arbeitsaufwand, den wir nicht leisten können.

Kann ich mein E-Rezept direkt nach Bestellung in der Apotheke abholen?

Nein. Um Rezeptwünsche zu bearbeiten, ärtzlich zu prüfen und freizugeben, benötigen wir Zeit. Wir haben möglichst einfache Bearbeitsungszeiten festgelegt und ausgehängt.

Erhalte ich das Rezept direkt, wenn ich persönlich an der Rezeption bestelle?

Nein. Auch dann gelten die genannten Bearbeitungszeiten. Ausgenommen sind nur akut benötigte Medikamente direkt nach Krankenhausentlassung. Achten Sie darauf, Medikamente fünf bis zehn Tage vor Packungsende nachzubestellen. Leere Packungen sind kein Notfall. Während der Sprechstunden können Rezepte nicht ärztlich gesichtet und freigegeben werden. E-Rezepte, die während eines geplanten Arzttermins ausgestellt werden, sind sofort verfügbar.

Weitere Fragen & Antworten

Kann ich mein E-Rezept ausdrucken lassen?

Nein. Siehe dazu auch den nachfolgenden Punkt zu Alternativen.

Gibt es Alternativen zur Abholung per Gesundheitskarte?

Ja. Sie können die App "Das E-Rezept" nutzen, die Sie in App-Stores herunterladen können. Zur Nutzung müssen Sie ein Registrierungsverfahren durchlaufen. Für spezielle Fälle kann ein Abholcode generiert werden, um das E-Rezept ohne Vorlage der Gesundheitskarte in einer Apotheke einzulösen. Das kann zum Beispiel für Online-Apotheken notwendig sein. Das eigentliche E-Rezept wird aber nicht gedruckt.

Kann ich E-Rezepte für andere bestellen/abholen?

Befugte können Gesundheitskarten für andere Personen vorlegen. Bestellen und Abholen funktionieren dann genauso, wie mit der eigenen Karte.

Was kann nicht auf einem E-Rezept verordnet werden?

Hilfs- und Heilmittel, Privat- und Selbstzahlerrezepte sowie Betäubungsmittel. Diese Rezepte sollen erst in den nächsten Jahren digital werden.

Was ist ein Quartal?

Im Gesundheitswesen unterteilen wir das Jahr in Vierteljahresabschnitte. Das erste Quartal umfasst Januar bis März, das zweite April bis Juni, das dritte Juli bis September und das vierte dauert von Oktober bis Dezember.

Wie lange ist das E-Rezept gültig?

28 Tage.
Termin
Rezept
Überweisung
Notfall